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Wohneigentumsrecht

Bearbeitet wird der gesamte Regelungsbereich des Wohnungseigentumsgesetzes.

Aus Sicht des Wohnungseigentümers

werden alle Regelungsbereiche erfasst. Folgende immer wiederkehrende Teilbereiche sollen herausgestellt werden:

  • Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung
    • Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufern z.B. Bauträgern wegen Mängeln am Bau.
      Hier speziell, Anwendung von Kauf- oder Werkvertragsrecht
  • Vermietung des Eigentums
    • Rechtsbeziehung zum Verwalter des Wohnungseigentums
  • Vertretung in Wohnungseigentümer-Versammlungen
    • Stellung innerhalb eines Prozesses
    • Probleme mit dem Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum

Aus Sicht der Wohnungseigentumsverwaltung

  • wird eine komplette rechtlich fundierte Bearbeitung aller Rechtsfragen zugesichert.
  • Steuerliche Fragen werden in Zusammenarbeit mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bearbeitet.
  • Die Vertretung in Eigentümerversammlungen und Prozessen bundesweit wird angeboten.
Wohnungseigentumsrecht
Patientenrecht

Patientenrecht

Hier stehen die persönlichen Erfahrungen Betroffener, die Auswirkungen von Krankheiten und Schicksalen, ihre Folgewirkungen auf den Einzelnen und sein soziales Umfeld zunächst immer im Vordergrund. Meine rechtsbegleitende Tätigkeit wird stets diesen (zwischen)-menschlichen Komponenten Rechnung tragen, um dabei zielstrebig und rechtlich kompetent für Sie einzutreten. Ich biete Ihnen eine vertrauensvolle zügige Bearbeitung Ihrer Rechtssache an und begleite Sie auf Wunsch zu notwendigen Terminen und Gesprächen bei Ärzten, Rentenversicherungsträgern, Versicherern, Kurkliniken pp.

Mein Ziel ist es, Ihre Ansprüche und Erwartungen möglichst außergerichtlich durchzusetzen, um langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, stehe ich Ihnen vor Gericht und Behörden bei, um Ihre berechtigten Ansprüche konsequent zu verfolgen.

Meine Kenntnisse im Arbeits,-und Sozialversicherungsrecht können je nach Fallgestaltung bei der Bearbeitung Ihrer Sache vorteilhaft sein, da eine rechtsübergreifende Behandlung des Schadensfalls zumeist erforderlich wird.

Arbeitsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit liegt im Arbeitsrecht. Durch laufende Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet biete ich umfassendes Wissen jeweils auf neuestem Kenntnisstand der sich ständig wechselnden Gesetzeslage und richterlicher Rechtsfortbildung mit einhergehenden Gerichtsentscheidungen. Durch Vertretung von Arbeitnehmer und Arbeitgeberinteressen, vermag ich interessenausgleichend außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten, die langwierige teure Prozesse verhindern können.

Ich bin bereit, Ihre Interessen persönlich vor Gericht zwischen Flensburg, Schwerin, Hannover, Bremen zu vertreten. Durch zahlreiche auch persönliche Kontakte zu Rechtsanwälten, die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert sind, werden Ihre Interessen im übrigen bundesweit kompetent ebenfalls durch mich in Zusammenarbeit mit meinen Kollegen wahrgenommen.

Aktuell biete ich für Arbeitgeber und Auftragnehmer Lösungen und Informationen zur Problematik „Scheinselbständigkeit” an.

Arbeitsrecht
Familienrecht

Familienrecht

Meine Kanzlei arbeitet seit ihrer Gründung im Bereich des Familienrechts. Dabei wurden nahezu alle Bereiche dieses großen Rechtsgebietes bearbeitet. Dies macht eine ständige Beschäftigung und Weiterbildung notwendig, um aktuelle Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen jeweils aktuell fallbezogen in Ihrem Interesse anwenden zu können.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Kindessorge
  • Umgangsrecht
  • ehelichen Güterrecht
  • Eheverträge
  • Gütertrennung
  • Hausrat und der Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich

Ich biete bei Wunsch Mediation (außergerichtliche Tätigkeit in Güte) an und zwar um in Zusammenarbeit mit Eheberatungsstellen, Psychologen und Psychotherapeuten um interessenausgleichende ggf. außergerichtliche Problemlösungen zu erarbeiten.

Ich weise abschließend darauf hin, daß ich Sie auch berate, um Ihre Rechte innerhalb eheähnlicher Lebensgemeinschaften aufzuarbeiten, vertraglich abzusichern und vorbeugend zu gestalten. In diesem Zusammenhang können sich auch testamentarische Wünsche ergeben, um den Lebenspartner nach dem eigenen Tod abzusichern. Hier informiere ich Sie auf Wunsch über alle Möglichkeiten.

Vereinsrecht

Die wesentlichen Vorschriften des Vereinsrechtes sind in den § 21–§ 79 des BGB niedergelegt. Der Verein ist eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Personenzahl zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung als eigenständige Institution organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.

Es gibt rechtsfähige eingetragene Vereine und nicht rechtsfähige Vereine. Im Vereinsregister eingetragen werden kann ein Verein nur dann, wenn Satzungen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Interessant ist für Vereine die Anerkennung der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit), um von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit zu werden sowie Umsatzsteuervergünstigungen in Anspruch nehmen und Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen zu können.

Aufgrund meiner Tätigkeit im Tierschutzrecht, habe ich mich in diesem Rechtsgebiet spezialisiert. Durch eigene Vereinsgründungen und die Wahrnehmung der Position des 1. Vorsitzenden sowie die Bearbeitung diverser Rechtsangelegenheiten von Vereinen kann ich Ihnen bei der Gründung eines Vereins, der Regelung sämtlicher Angelegenheiten des Vereins behilflich sein. Dazu gehören z. B. die Schaffung und Änderung von Satzungen, die Beratung zur Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Unterstützung bei notwendigen Rechtsauseinandersetzungen inklusive bundesweiter Vertretung vor Gerichten.

Mein Leistungsangebot ist universell. Wenn es Ihnen um Kleingarten, Kultur, Siedler, Sport, Tierschutz, Tierzucht oder eine andere Interessengemeinschaft geht, ich stehe Ihnen zur Verfügung.

Vereinsrecht
Tierschutz und Tierhalterrecht

Tierschutz und Tierhalterrechte

(speziell Hundegesetze aller Bundesländer)

Bundesweit geltende Gefahrhundegesetze und Verordnungen, örtliche Hundesteuersatzungen, Tierkauf- und Schadenrecht, Tierschutzgesetz und Spezialvorschriften (Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz).

  • Bundesweite Wahrnehmung aller Tier- und Halterinteressen in den oben genannten Rechtsgebieten
  • vor Verwaltungs-, Zivil-, und Strafgerichten sowie Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren.
  • Prüfung von Gefährlichkeitserklärungen gehaltener Hunde aufgrund von Beißvorfällen und Rassenzugehörigkeit.
  • Prüfung von Haltungsuntersagungsverfügungen, Wesenstesten, Steuerbescheiden,
  • Prüfung von Ansprüchen aus Tierkaufverträgen, aufgrund tierärztlicher Falschbehandlung, erlittener Tierverletzungen.
  • Vertretung der Halterinteressen im Miet-, und Wohnungseigentumsrecht.
  • Kontaktherstellung zu Tierschutzorganisationen, niedergelassenen Tierärzten, Sachverständigen, Amtsveterinären und Vereinen.