Tierschutzgesetz und Hundehaltungsrecht
Bundesweit geltende Gefahrhundegesetze und Verordnungen, örtliche Hundesteuersatzungen, Tierkauf- und Schadenrecht, Tierschutzgesetz und Spezialvorschriften (Bundesnaturschutzgesetz, Artenschutz).
- Bundesweite Wahrnehmung aller Tier-, und Halterinteressen in den oben genannten Rechtsgebieten
- vor Verwaltungs-, Zivil-, und Strafgerichten sowie Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren.
- Prüfung von Gefährlichkeitserklärungen gehaltener Hunde aufgrund von Beißvorfällen und Rassenzugehörigkeit.
- Prüfung von Haltungsuntersagungsverfügungen, Wesenstesten, Steuerbescheiden,
- Prüfung von Ansprüchen aus Tierkaufverträgen, aufgrund tierärztlicher Falschbehandlung, erlittener Tierverletzungen.
- Vertretung der Halterinteressen im Miet-, und Wohnungseigentumsrecht.
- Kontaktherstellung zu Tierschutzorganisationen, niedergelassenen Tierärzten, Sachverständigen, Amtsveterinären und Vereinen.

